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: Handakte WebLAWgDienstwagen gelten nicht als Gehalt
By Handakte
Sachleistungen des Arbeitgebers sind bei der Rentenberechnung kein Vorteil für Arbeitnehmer. Sie zählen nicht zum Gehalt und werden deshalb nicht in die Kalkulation der Altersbezüge mit einbezogen.
Das hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt wies mit einem am Montag veröffentlichten Grundsatzurteil die Klage eines Bankangestellten gegen seinen früheren Arbeitgeber zurück (Az. 8 Sa 188/08). Der Arbeitnehmer sah sich bei der Berechnung seiner Betriebsrente benachteiligt, nachdem der geldwerte Vorteil aus der Privatnutzung eines Firmenwagens in Höhe von 350 Euro monatlich nicht mit einbezogen worden war. Vor Gericht verlangte er eine entsprechend höhere Rente. Laut Urteil gehören Sachleistungen wie etwa Freiflüge bei Flugunternehmen, der Haustrunk bei Brauereien oder eben die Privatnutzung von Dienstwagen grundsätzlich nicht zum Bruttomonatsgehalt. (…)
Quelle: FOCUS vom 08.06.2009
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Dienstwagen gelten nicht als Gehalt
Full post as published by Handakte WebLAWg on June 08, 2009 (boomark / email).

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