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: Handakte WebLAWgMieter verschenkten Milliarden bei Auszug
By Handakte
“Millionen von Mietern haben in der Vergangenheit nach dem Auszug ihre Wohnungen renoviert, ohne dazu verpflichtet gewesen zu sein”, sagte DMB-Sprecher Ulrich Ropertz dem Tagesspiegel. “Das Geld können sie jetzt zurückfordern.”
Viele Mieter haben in ihren Mietverträgen Klauseln, nach denen sie beim Auszug ihre Wohnung renovieren müssen ? egal in welchem Zustand die Räume sind. Solche starren Regelungen sind unwirksam. Das hat der BGH bereits in zahlreichen früheren Urteilen entschieden. Auch feste Fristenregelungen, nach denen die Mieter unabhängig vom tatsächlichen Renovierungsbedarf einzelne Räume in bestimmten Jahresabständen streichen oder tapezieren müssen (Beispiel: Küche, Bad alle zwei Jahre, übrige Räume alle fünf Jahre), sind unwirksam. Konsequenz: Die Mieter müssen dann gar nicht renovieren.
Anfang Juni ging der BGH dann noch einen Schritt weiter. Die höchsten deutschen Zivilrichter entschieden, dass Mieter sich ihre Renovierungskosten vom Vermieter zurückholen können, wenn sie aufgrund einer unwirksamen Renovierungsklausel beim Auszug ihre Wohnung renoviert haben (Az: VIII ZR 302/07). Praktisch heißt das: “Wer eine Malerfirma beauftragt hat, kann sich die Rechnung vom Vermieter erstatten lassen”, sagt Ulrich Ropertz vom Mieterbund. Wer die Schönheitsreparaturen dagegen selbst oder mit Hilfe von Freunden erledigt, kann sich die Materialkosten, aber auch die verlorene Freizeit ersetzen lassen. (…)
Quelle: Tagesspiegel vom 08.06.2009
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Mieter verschenkten Milliarden bei Auszug
Full post as published by Handakte WebLAWg on June 08, 2009 (boomark / email).

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