Home -> Law Blog Directory -> International Law Blogs -> Handakte WebLAWg
(866) 635-2689 for Personal Injury or (866) 635-9402 for Criminal Defense
Find a Local Lawyer
Divorce (866) 635-6190
Personal Injury (866) 635-2689
Criminal Defense (866) 635-9402
International Law
: Handakte WebLAWgEndlich - Alles zum aktuellen IT-Recht
By Handakte
Der renommierte juristische Fach-Verlag Hüthig-Jehle Rehm hat mit diesem Werk lexikon-it-recht.de eine große Lücke geschlossen. Auf mehr als 200 Seiten und mit vielen Checklisten ausgestattet finden Sie in den Themenbereichen wie z.B. Online-Shop-AGB, Impressum, E-Mail Pflichtangaben, Downloading von Bildern oder Videos, Nutzungsrechte, Archivierung von Daten oder Wettbewerbsrecht konkrete Hilfestellungen, Lösungen und Hinweise.
Das Buch ist eine dringende Empfehlung für Unternehmer, Selbständige und Freiberufler, die eigene Webseiten oder shops betreiben, Arbeitnehmer und Privatpersonen, die “online” sind oder Eltern/Kinder die im Web surfen, Produkte in ebay verkaufen, oder Dateien downloaden und laden. Das Thema Datenschutz und Datensicherheit ist ein weiterer wichtiger Bereich ? um nur einige der 107 Themen zu nennen.
Viele aktuelle Fragen beantwortet das Lexikon auch dem juristischen Laien. Allein die Vermeidung einer Abmahnung bedeutet schon die Einsparung eines Vielfachen des Lexikon-Anschaffungspreises. Und wenn es doch zu einem Rechtsstreit kommt, lassen sich mit seiner Hilfe die relevanten Probleme gut aufbereiten oder manche Anwaltsstunden reduzieren. Das sind die Rückmeldungen, die aus Unternehmen und von Privatpersonen kommen. (…)
Quelle: lexikon-it-recht vom 02.06.2009
Get your Copy of the Blawging Lawyers Report
Endlich - Alles zum aktuellen IT-Recht
Full post as published by Handakte WebLAWg on June 02, 2009 (boomark / email).

Bibliothek des Kammergerichts Berlin
subito: Ist alles gar nicht so, wie Sie denken
Von der Rechtsinformatik zum IT-Recht
EU-Parlament debattiert den Medina-Report : netzpolitik.org
Google Books endlich auch in 3D
Themenregale zu aktuellen Anlässen
Neues im UrhG: Der gewerbliche Jedermann









