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International Law

: Handakte WebLAWg

Internationale Titelkunde

By Handakte

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Zum Beispiel ist es ein weitverbreiteter Irrtum, dass ein Doktortitel Teil des Familiennamens ist. Wer einen akademischen Grad hat, darf ihn zwar seinem Namen hinzufügen, hat aber keinen Anspruch darauf, dass Dritte das auch tun. Allein, was heißt das schon? Wer Herrn Dr. Meyer mit Herrn Meyer anspricht, muss mit atmosphärischen Störungen rechnen, auch wenn diese nicht gleich offenbar werden. Schließlich hat Herr Meyer ganz schön viel dafür getan, seinem Allerweltsnamen ein Alleinstellungsmerkmal hinzuzufügen.

Dass das ganze Getitel im gesellschaftlichen Umgang absurde Züge annehmen kann, sieht man in Österreich: wenn der Herr Kammersänger Huber dem Herrn Magister Haberl den Herrn Diplom-Ingenieur Ligeti vorstellt. Die Italiener halten es einfacher: Sie nennen vorsichtshalber und ausnahmslos jeden “Dottore”. Da kann man nichts falsch machen.

Die korrekte mündliche Anrede bei Frauen lautet: Frau Professorin Mayer oder Frau Direktorin Mayer, aber Frau Doktor Mayer - doch nur, wenn die Damen selbst habilitiert oder promoviert sind. Denn akademische Grade des Gatten sind nicht übertragbar. Hat jemand mehrere Titel, hat der wichtigere den Vorrang. In der mündlichen Anrede heißt es also “Herr Professor Schmitz”, selbst wenn der Professor zusätzlich promoviert ist. Schreibt man ihm einen Brief, steht im Adressfeld: “Herrn Prof. Dr. Schmitz” und in der Anrede: “Sehr geehrter Herr Professor Schmitz”. (…)

Quelle: Süddeutsche vom 30.05.2009

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Internationale Titelkunde

 

Full post as published by Handakte WebLAWg on May 30, 2009 (boomark / email).

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