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International Law
: Handakte WebLAWgScheiden soll weniger weh tun
By Handakte
Bei Ehescheidungen soll künftig das Vermögen gerechter aufgeteilt werden - und finanzielle Tricks sollen verhindert werden. Am heutigen Donnerstag entscheidet das Parlament über einen Gesetzentwurf des Justizministeriums, der den sogenannten Zugewinnausgleich zum September reformieren soll.
Immer dann, wenn kein Ehevertrag vorliegt, wird bei einer Scheidung in Deutschland ein Zugewinnausgleich durchgeführt. Das bedeutet: Beim Ehemann und der Ehefrau wird verglichen, wie viel Geld sie jeweils zu Beginn und am Ende der Ehe besaßen. Wenn einer während der Ehe “reicher” wurde als der andere, wird das bei der Scheidung zur Hälfte aufgeteilt.
“Dahinter steckt, dass statistisch gesehen die Frau meist in Teilzeit oder gar nicht arbeitet und die Kinder betreut”, erklärt die Berliner Anwältin für Familienrecht, Ingeborg Rakete-Dombek. Damit trage die Frau in der Regel dazu bei, dass der Mann Karriere machen und mehr beiseite legen könne. “Bei einer Scheidung wird das ausgeglichen.”
Bisher wird jedoch nicht einbezogen, ob jemand mit Schulden in die Ehe ging. Laut Gesetzesentwurf soll das Minus künftig einbezogen werden. Ein Beispiel: Hat der Bräutigam bei der Hochzeit 50.000 Euro Schulden und bei der Scheidung 20.000 Euro Vermögen, wird künftig ausgerechnet, dass er insgesamt 70.000 Euro “hinzugewonnen” hat. Hatte seine Partnerin, die vielleicht Hausfrau ist, vorher und nachher kein Vermögen, steht ihr ab 1. September die Hälfte zu: 35.000 Euro. Nach jetzigem Recht bekommt sie nur die Hälfte der 20.000 Euro, also 10.000 Euro. “Das neue Gesetz ist gerecht, denn der Partner ist ja an der Tilgung der Schulden in der Ehe auch beteiligt”, sagt Juristin Rakete-Dombek. (…)
Quelle: taz vom 13.05.2009
Full post as published by Handakte WebLAWg on May 13, 2009 (boomark / email).

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