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International Law
: Handakte WebLAWgFreiheit und Stigma
By Handakte
In der Affäre um die Verhaftung der Pop-Sängerin Nadja Benaissa sollen deren Anwälte dem Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Darmstadt vorgehalten haben, seine Pressemeldung habe “nicht im Einklang mit den geltenden Vorschriften des Landespressegesetzes” gestanden. Ist der Vorwurf berechtigt?
Staatsanwaltschaften sind gesetzlich verpflichtet, Medien die Auskünfte zu geben, die sie benötigen, um die Öffentlichkeit angemessen zu informieren. Dazu gehören auch Auskünfte zu laufenden Ermittlungsverfahren - insbesondere dann, wenn eine Verhaftung schon deshalb öffentliches Aufsehen erregt, weil sie die Verhaftete an weiteren Auftritten hindert.
Bei der Information der Öffentlichkeit müssen die Staatsanwaltschaften jedoch die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten wahren, also die Rechte von Tatverdächtigen sowie von Zeugen und Opfer einer Straftat. Die Abwägung zwischen deren Schutz und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit führt in der Regel dazu, dass die Staatsanwaltschaft Namen von Verdächtigen nicht preisgeben darf. Das gilt insbesondere, solange der Tatverdacht vage ist oder sie leichte Straftaten verfolgt. (…)
Udo Branahl lehrt Medienrecht am Institut für Journalistik der Uni Dortmund
Quelle: fr-online vom 24.04.2009
Full post as published by Handakte WebLAWg on April 24, 2009 (boomark / email).

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