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International Law

: Handakte WebLAWg

An der Rechtsgrenze

By Handakte

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Kurz vor der französischen Grenze endete am Mittwoch abend die Reise von 40 Berliner Gegnern des NATO-Gipfels, der heute mit einem Gala-Diner in Baden-Baden eröffnet werden soll. Kurz nach 17 Uhr stoppten Dutzende Beamte der Bundespolizei am deutsch-französischen Grenzübergang Rheinau (Baden-Württemberg) den Bus der Antifaschistischen Linken Berlin (ALB). Die Gruppe befand sich auf dem Weg ins Internationale Camp der Kriegsgegner in Strasbourg.

Es würden »Ausreiseuntersagungen« gegen elf Aktivisten vorliegen, begründete der verantwortliche Polizeibeamte vor Ort den Großeinsatz gegenüber junge Welt. »Wir mußten uns in einem Zelt bis auf die Unterhose entkleiden und wurden dann nach Waffen durchsucht«, berichtete einer der elf beschuldigten ALB-Aktivisten am Donnerstag. Zu den Berlinern, denen der Grenzübertritt untersagt wurde, gehört auch Matthias Müller*. »Gegen Sie wurden in der Vergangenheit Ermittlungen wegen Landfriedensbruch geführt; nach polizeilichen Erkenntnissen sind Sie der gewalttätigen linken Szene zuzurechnen«, heißt es in einem Schreiben der Bundespolizeidirektion Stuttgart, welches Müller ausgehändigt wurde und das jW vorliegt. »Deutschland muß dafür sorgen, daß keine gewaltbereiten Personen ausreisen und im Ausland dem Ansehen unseres Landes schaden«, sagte der Polizeieinsatzleiter in Rheinau am Mittwoch abend auf jW-Nachfrage. Einem Sprecher der Polizei in Kehl zufolge können Personen an der Ausreise gehindert werden, die in speziellen nationalen und internationalen Dateien als »Gewalttäter links« erfaßt seien.

Im Fall des Berliner Kriegsgegners Müller bewegt sich die Polizei damit juristisch auf dünnem Eis. Zwar wurde dieser im Jahr 2005 tatsächlich wegen Landfriedensbruch angeklagt; doch das Gerichtsverfahren endete für ihn mit einem Freispruch. Dennoch behauptet die Polizeidirektion Stuttgart, daß Müller in Frankreich »gewalttätige Handlungen« geplant habe.

Quelle: Junge Welt vom 03.04.2009

 

Full post as published by Handakte WebLAWg on April 04, 2009 (boomark / email).

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