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International Law
: Handakte WebLAWgErwerb von ?Spice? in Deutschland nach Strafrecht?
By Handakte
Im Gegensatz zu anderen Ländern - wie in Österreich und in der Schweiz - ist der Erwerb und Besitz von Spice in Deutschland nach dem geltenden Strafrecht noch nicht verboten, da es nicht als Tabak sondern als Räuchermischung verkauft wird. Genutzt wird es entgegen des darauf enthaltenen Hinweises “Nicht Rauchen” als Partydroge.
Spice Gold, Arctic Synergie und Yukatan Fire enthalten alle den Wirkstoff JWH-018 - ein synthetisch hergestelltes Cannabinoid. Da dessen Wirkung um ein vielfaches höher ist als bei Drogen wie Cannabis, werden Stimmen laut, die ein Verbot fordern.
Nach einer Entscheidung des BGH vom 03.11.1998 ? Az. 4 StR 395/98 - kommt es im Allgemeinen darauf an, ob eine rauschbedingte Fahrunsicherheit festgestellt und die Substanz im Blut nachgewiesen werden kann.
Quelle: OpenPR vom 01.01.2009
Full post as published by Handakte WebLAWg on January 01, 2009 (boomark / email).
Adams Extract & Spice
Recalls Product due to Possible Salmonella Contamination
Spice Recall
allegedly recalled Lian How spices and Uncle Chen pepper for salmonella contamination.

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