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International Law
: Handakte WebLAWgZu niedriges Gesellschaftskapital vermeiden
By Handakte
Das neue GmbH-Recht ermöglicht es, Unternehmensgesellschaften mit geringem Stammkapital zu gründen ? eine Alternative zur englischen Limited. Doch Gründer sollten einige wichtige Punkte beachten.
Durch die am 1. November dieses Jahres in Kraft getretene Reform des GmbH-Rechts hat der Gesetzgeber die Möglichkeit zur Gründung von Unternehmergesellschaften geschaffen. Dabei handelt es sich nicht um eine neue Rechtsform, sondern vielmehr um eine Unterform der altbekannten GmbH. Von dieser unterscheidet sich die Unternehmergesellschaft (UG) allein dadurch, dass sie mit einem Mindeststammkapital von nur einem Euro gegründet werden kann. Als Ausgleich für das niedrigere Stammkapital muss ein Viertel des Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage eingestellt werden. Das GmbH-Mindeststammkapital von 25.000 Euro soll auf diese Weise im Laufe der Zeit angespart werden.
Hat die UG ausreichend Rücklagen angespart oder wird ihr weiteres Kapital zugeführt, kann sie jederzeit in eine “vollwertige” GmbH umgewandelt werden, indem ihr Stammkapital auf mindestens 25.000 Euro erhöht wird.
Quelle: Capital vom 13.11.2008
Full post as published by Handakte WebLAWg on November 13, 2008 (boomark / email).

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