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International Law
: Vertretbar WeblawgAbmahnungsbetrug - kontrovers diskutiert?
By Sascha Kremer
“Mandatsanfrage” per E-Mail:
ich suche derzeit eine geeignete Kanzlei um Abmahnungen zu bearbeiten. Der Umfang wird bei ca. 5-20 Fällen pro Monat liegen, Tendenz steigend. Die Sachverhalte bewegen sich im Rahmen fehlerhafter AGB, also Widerrufsbelehrungen, Fristen etc. Aufgrund der Vielzahl der abzuwickelnden Fälle sowie dem sich daraus ergebenden Umsatzvolumen für die Kanzlei bevorzuge ich eine Vertragsbeziehung von der beide Parteien gleichermaßen profitieren. Ich habe hierbei an ein Modell gedacht, bei dem auch ich anteilsmäßig an erfolgreich abgewickelten Fällen beteiligt werde. Mir ist hier durchaus bewusst, dass dieses Thema kontrovers diskutiert wird. Daher lege ich größten Wert auf Seriösität ebenso wie auf eine sichere rechtliche Grundlage im Hinblick auf das abzumahnende Verhalten.
Die Antwort fiel kurz aus:
Für eine derartige Vertragsbeziehung stehe ich nicht zur Verfügung. Bei einer “Beteiligung” an “erfolgreich abgewickelten Fällen” handelt es sich nicht um ein “kontrovers diskutiertes Thema”, sondern um eine Straftat, im konkreten Fall wohl um einen (versuchten) Betrug im besonders schweren Fall nach § 263 StGB, der mit Freiheitsstrafe nicht unter sechs Monaten geahndet wird. Sollten Sie für ein derartiges Vorhaben also einen anderen Kollegen finden, wäre dies außerordentlich bedauernswert.
Mal sehen, vielleicht flattert mir ja irgendwann in Zukunft eine Abmahnung aus dieser Richtung auf den Schreibtisch.
Die Fax-Nummer der Staatsanwaltschaft wäre dann schnell zur Hand.
Full post as published by Vertretbar Weblawg on September 18, 2008 (boomark / email).

TV-Tipp: Mittwoch, 28.05. bei Hart aber fair/ARD 21.45 Uhr
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Deckelung der Abmahngebühren auf 100 wird diskutiert








