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International Law
: jurabilis - German bLAWg from Berlin.Der gewerbliche Jedermann - II
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Im April hatte ...jurabilis! die Ansicht geäußert, es werde im Urheberrecht ein "gewerblicher Jedermann" erschaffen werden. Die damalige Einschätzung - insbesondere gestützt auf die Gesetzgebungsmaterialien - es werde auch bereits ein Musikalbum genügen, um den Auskunftsanspruch aus § 101 Abs. 9 UrhG durchzusetzen, um also ein "gewerbliches Ausmaß" anzunehmen, setzte sich nun vor den Landgerichten Köln und Düsseldorf tatsächlich durch.So berichtet "HB-Law":
Besonders beachtlich ist, dass der Pressemitteilung zufolge die Gerichte die Schwelle der Gewerblichkeit bei bereits einem Musikalbum angesetzt haben.Daraus wird vermutlich auch ein Wink mit dem Zaunpfahl in Richtung der "100-Euro-Abmahnung" abzulesen sein: Kann ein Urheberrechtsverstoß in "gewerblichem Ausmaß" zugleich ein "einfach gelagerter Fall" sein? Wohl kaum.
Oben mag man eine "Deckelung" erreicht haben; unten aber hat man zugleich dem Fass den Boden entfernt.
Full post as published by jurabilis - German bLAWg from Berlin. on September 05, 2008 (boomark / email).
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