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: Handakte WebLAWgBGH: 40-Jahres Garantie ist nicht wettbewerbswidrig
By Handakte
In einem aktuellen Urteil des BGH vom 26.06.2008 (Az. I ZR 221/05) beschäftigte sich das Gericht mit der Frage, ob die Werbung mit einer 40-jährigen Garantie einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß darstellt und mit den Verjährungsvorschriften des BGB vereinbar ist.
Im vorliegenden Sachverhalt hatte ein Hersteller von Aluminiumdächern in seinen Verkaufsprospekten mit einer extrem langen Garantie von 40 Jahren geworben:
?Extreme Garantie, weil es 40 Jahre Garantie nur auf das Material der Zukunft gibt?.
Ein Wettbewerber hatte diese Art der Werbung aus wettbewerbsrechtlichen Gründen beanstandet, da die Werbebotschaft irreführend sei und nicht mit den gesetzlichen Verjährungsvorschriften vereinbar sei.
Der BGH konnte diese Rechtsauffassung nicht teilen und erklärte: (…)
Quelle: WBE-LAW vom 01.09.2008
Full post as published by Handakte WebLAWg on September 01, 2008 (boomark / email).

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