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: Handakte WebLAWgWenn Prominente im TV schummeln
By Handakte
Zuerst in der Fernsehquizsendung den großen Wohltäter spielen und dann klammheimlich beim Finanzamt abkassieren. Das dachte sich ein Prominenter, der als Teilnehmer einer TV-Show ganz öffentlich und medienwirksam üppige Gewinne für einen guten Zweck einsammelte. Das steigert die Beliebtheit unter den Zuschauern ungemein, deshalb nehmen die Promis aus Presse, Funk und Fernsehen auch so gerne teil.
Dabei wissen die Schlawiner ganz genau, dass sie die eingespielten Gewinne im Falle eines Sieges nach den Vertragsbedingungen des Produktionsunternehmens nur an den begünstigten Empfänger spenden dürfen. Fürs eigene Konto bliebt da nichts übrig.
Macht nichts, denn es gibt ja noch den Fiskus. Hier wird die edle Spende in der eigenen Steuererklärung genauso als Sonderausgaben geltend gemacht, als wenn der Betrag privat ans Rote Kreuz gespendet wird. Bei dem hohen Einkommen des Prominenten führt das dann zu einer Steuererstattung von rund der Hälfte des gespendeten Betrags. Auch nicht schlecht, eine Rückzahlung und gleichzeitig öffentlichkeitswirksam als edler Spender dastehen.
So geht das aber nicht, entschied jetzt das Finanzgericht Hamburg in einem rechtskräftigen Urteil. Wer wirtschaftlich nicht belastet ist, darf den Betrag auch nicht bei der Steuer als Spende absetzen (Az. 3 K 250/06). (…)
Quelle: Capital vom 31.07.2008
Full post as published by Handakte WebLAWg on July 31, 2008 (boomark / email).

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