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: Handakte WebLAWgDoppelte Belastung von Baukosten mit Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer ist mit EU-Recht vereinbar
By Handakte
Der 8. Senat des Finanzgerichts Münster hat mit einem heute veröffentlichten Urteil vom 19.06.2008 (Az. 8 K 4414/05 GrE) entschieden, dass die Einbeziehung von Gebäude-Herstellungskosten in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage in den Fällen des sog. “einheitlichen Vertragswerks” rechtmäßig und auch mit EU-Recht vereinbar ist.
Hiermit trat der Senat der Rechtsauffassung des 7. Senats des Niedersächsischen Finanzgerichts entgegen, der erst kürzlich mit Beschluss vom 02.04.2008 (Az. 7 K 333/06) insoweit einen Verstoß gegen das gemeinschaftsrechtliche Mehrwertsteuer-Mehrfachbelastungsverbot (Art. 401 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie) angenommen und deshalb den Europäischen Gerichtshof um eine Vorabentscheidung ersucht hatte.
In dem vom Finanzgericht Münster entschiedenen Fall erwarben die Kläger von einer Kommune ein unbebautes Grundstück mit Bauverpflichtung. Kurze Zeit später schlossen sie mit einer von der Kommune beherrschten Baugesellschaft einen Werkvertrag über die Bebauung des Grundstücks mit einem Reihenhaus. Umsatzsteuerfrei war lediglich die Anschaffung des Grundstücks; die Gebäude-Herstellungskosten waren mit Umsatzsteuer belastet. (…)
Quelle: Capital vom 01.07.2008
Full post as published by Handakte WebLAWg on July 16, 2008 (boomark / email).

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