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: jurabilis - German bLAWg from Berlin.Staub verflogen, Unrecht verblieben
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In Hessen hat sich das Getöse langsam gelegt. Keine Studenten-Demos, kein Camping auf dem Uni-Gelände, ja nicht mal mehr die Guerilla-Websites werden upgedatet. Ohne großes Trara fand sich dann irgendwann auch das Urteil des Staatsgerichtshofs (Aktz.: P.St. 2133, P.St. 2158) bei Juris ein. Im Langtext findet man eine ausführliche Begründung zur Frage, warum Studiengebühren in Hessen – trotz Art. 59 HV – verfassungsgemäß sind. Der interessante Teil beginnt allerdings erst ab Randnummer 307 der Juris-Veröffentlichung und schon die erste darauf folgende Aussage der unterlegenen Richter Lange, Falk, Giani, Klein und von Plottnitz, drückt aus, was evident auf der Hand liegt.
„Die Mehrheitsentscheidung wird der Hessischen Verfassung nicht gerecht. Insbesondere verkehrt sie Wortlaut und Sinn des für dieses Normenkontrollverfahren zentralen Art. 59 HV geradezu in deren Gegenteil, ohne dass es dafür eine rechtlich vertretbare Begründung gäbe.“
Rechtliche Fragen sind selten, mit einem klaren Ja oder Nein zu beantworten. Die Wahrheit liegt häufig irgendwo in der Mitte. In Hessen ist dem allerdings nicht der Fall. Die Wahrheit lag hier – fern jeder subliminalen politischen Anspielung – klar links. Ja, die Einführung einer allgemeinen Bezahlpflicht ist verfassungswidrig, wenn die Verfassung gerade das Gegenteil vorsieht. Noch einfacher fasste es Präsident Lange bei der Verlesung des Minderheitsvotums im Kontext zur Frage, ob Darlehen doch zur Unentgeltlichkeit führen würden.
Wenn von Unentgeltlichkeit gesprochen wird,
"bedeutet das: Es kostet nichts - und nicht, du kannst es später bezahlen."[vgl. Spiegel Online]
Die Studenten mögen ihre eigenen Lehren daraus ziehen, vor allem die Juristen. Letzteren begegnete die Frage nach Studiengebühren häufiger in der mündlichen Prüfung zum ersten Staatsexamen. Nun kann man sich getrost der schwer (bis gar nicht) begründbaren Mindermeinung anschließen und voller Überzeugung im Nachgang zum Ausdruck bringen, dass der Staatsgerichtshof es ja genauso sieht. (Hoffentlich sitzt einem dabei aber nicht Herr Lange als Prüfer gegenüber.)
Full post as published by jurabilis - German bLAWg from Berlin. on July 14, 2008 (boomark / email).
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