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: Handakte WebLAWgEuGH erleichtert den Stromkunden geschlossener Netze die Anbieterwahl
By Handakte
Geschäftsinhaber und sonstige Gewerbetreibende, die nicht unmittelbar an Stromnetze der allgemeinen Versorgung sondern an so genannte ?Objektnetze? (früher ?Arealnetze?) angeschlossen sind, konnten bisher in der Regel ihren Stromlieferanten nicht frei wählen. Häufig finden sich diese Konstellationen in größeren Einkaufszentren, an Flughäfen oder Bahnhöfen und bei gewerblichen Immobilien auf ehemaligen Industriegeländen.
Grund dafür ist eine Regelung im Energiewirtschaftsgesetz (§ 110 I Nr. 1 EnWG), mit der der EuGH sich jetzt zu befassen hatte. Die Betreiber dieser ?Objektnetze? sind bislang nicht verpflichtet, jedem Interessenten ihre Netze zu öffnen. Hiermit bestand eine gravierende Ausnahme von den ansonsten bestehenden Verpflichtungen, Netze der leitungsgebundenen Energieversorgung für den Wettbewerb zu öffnen.
Nun hat der EuGH mit seinem Urteil vom 22.5.2008 die Zugangsmöglichkeiten zu ?Objektnetzen? wesentlich erweitert. (…)
Quelle: OpenPR vom 30.05.2008
Full post as published by Handakte WebLAWg on May 30, 2008 (boomark / email).

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