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: Handakte WebLAWgErfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung bei einem Rechtsanwalt
By Handakte
Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt. Wegen einiger Passagen in einem Beschwerdeschriftsatz für einen Mandanten erstattete der erkennende Amtsrichter gegen den Beschwerdeführer Strafanzeige wegen Beleidigung. In der Anzeige macht der Richter unter anderem geltend, dass ihm in der Beschwerdeschrift vorgeworfen werde, er hätte in diesem Beschluss ‘wider besseres Wissen‘ Tatsachen falsch dargestellt, hätte zu einer Summe einen Betrag von 400.000 ? ‘hinzugemogelt’ und Beträge in ‘unzulässiger und rechtswidriger Weise‘ übertrieben, sei seiner Verpflichtung nicht nachgekommen, selbst die Grundlagen seiner Entscheidung zu beurteilen, hätte sich für eine behauptete Ungereimtheit scheinbar nicht interessiert, ‘weil sie ja vielleicht zugunsten des Beschuldigten gewertet werden müsste‘ und hätte sich gegenüber einer bestimmten behaupteten Konstellation ‘stur nicht erkennend‘ gestellt.
In dem daraufhin von der Staatsanwaltschaft eingeleiteten Ermittlungsverfahren erließ das Amtsgericht einen Durchsuchungsbeschluss, um in der Wohnung und in den Kanzleiräumen “Handakten und Unterlagen” aufzufinden, “aus denen sich ergibt, ob der Beschuldigte wider besseren Wissen gehandelt hat und was Grundlage seiner Behauptungen in der Beschwerdeschrift vom 14.10.2005 ? ist“. Bei der Durchsuchung der Kanzlei gab der Rechtsanwalt verschiedene Unterlagen heraus. In seinem Wohnhaus wurden sämtliche Unterlagen durchgesehen, aber nichts gefunden.
Die gegen die Durchsuchungsanordnung und die sie bestätigende Entscheidung des Landgerichts gerichtete Verfassungsbeschwerde des Rechtsanwalts hatte Erfolg. (…)
Quelle: Bundesverfassungsgericht vom 20.05.2008
Full post as published by Handakte WebLAWg on May 20, 2008 (boomark / email).

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