ADVERTISEMENT



Google       

Home -> Law Blog Directory -> International Law Blogs -> Blickpunkt Recht & Steuern

OR PHONE (866) 635-1838 for Bankruptcy Help, (866) 635-6190 for Divorce,
(866) 635-2689 for Personal Injury or (866) 635-9402 for Criminal Defense

Find a Local Lawyer

Bankruptcy (866) 635-1838
Divorce (866) 635-6190
Personal Injury (866) 635-2689
Criminal Defense (866) 635-9402

Bookmark

International Law

: Blickpunkt Recht & Steuern

Sichergestellte Kosmetika

By Udo Meisen

ADVERTISEMENTS

Sichergestellte Gegenstände müssen bei Einstellung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens nicht in jedem Fall wieder herausgegeben werden.

In einem jetzt vom Verwaltungsgericht Koblenz entschiedenen Fall wurden bei einer Hausdurchsuchung in der Wohnung der Klägerin unzählige originalverpackte Kosmetikartikel, u.a. 51 Lippenstifte und 44 Nagellackfläschchen, gefunden. Die Polizeibeamten stellten diese Artikel in der Annahme sicher, es handele sich um Diebesgut. Nach Einstellung des diesbezüglichen staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens verlangte die Klägerin die Herausgabe der Kosmetika. Dies lehnte das Polizeipräsidium Koblenz ab. Hiermit war die Klägerin nicht einverstanden und erhob nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage, die ohne Erfolg blieb.

Die fortdauernde der Kosmetikartikel, so das Gericht, sei rechtmäßig. Sie diene dem Schutz des Eigentümers. Die Klägerin sei zwar bei der im Besitz der Kosmetika gewesen und zu Gunsten des Besitzers einer Sache spreche die Vermutung, dass er auch Eigentümer sei. Diese Vermutung sei vorliegend jedoch durch eine Reihe von Indizien widerlegt. Angesichts der Vielzahl der originalverpackten Artikel, deren hohen Wertes von etwa 1.800,– ?, der finanziellen Situation der Klägerin und der widersprüchlichen Angaben im Verfahren könne nicht davon ausgegangen werden, dass die Klägerin Eigentümerin der sichergestellten Sachen gewesen sei. Zudem habe sie auch nicht durch die Vorlage von Kassenbons den rechtmäßigen Erwerb der Kosmetika nachweisen können.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, auch wenn das Verwaltungsgericht die Berufung nicht zugelassen hat. Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 23. April 2008 - 5 K 1802/07.KO

Full post as published by Blickpunkt Recht & Steuern on May 13, 2008 (boomark / email).

Bloggers, promote your law blog by nominating your blog for inclusion in USLaw.com's Law Blog Directory and RSS Reader. Benefits described.
Related Searches

























































































































US Law
#1 Online Legal Resource













Your Blog Subscriptions
Subscribe to blogs

10,000+ Law Job Listings
Lawyer . Police . Paralegal . Etc
Earn a law-related degree
Are you the author of this blog? Adding USLaw.com to your Blogroll increases relevance. You qualify to display a USLaw Network badge.
Suggest changes to this blog's description or nominate another for inclusion. Register for updates.


Practice Area
Zip Code:

Contact a Lawyer Now!






0.0194 secs (new cache)