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International Law
: Handakte WebLAWgKeine Pflicht zur Verwendung von AGB
By Handakte
Gerade für Online-Händler stellen die gesetzlichen Anforderungen an den Handel ein Hindernis dar, dass durch viele im Internet verbreitete Halbwahrheiten stetig größer wird.
Umso wichtiger erscheint die Aufklärung zu diesem Thema. So sind Online-Händler, auch wenn sie die Unternehmereigenschaft des § 14 BGB erfüllen, nicht dazu verpflichtet, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu verwenden. Bei den AGB handelt es sich um für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die den Abschluss von Kaufverträgen detailliert regeln. Oft ist die Verwendung von AGB zwar anzuraten, eine gesetzliche Pflicht besteht jedoch nicht.
Zu unterscheiden sind die AGB aber von den gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen, nach denen der Online-Händler per Gesetz dazu verpflichtet ist den Verbraucher über seine ihm zustehenden Rechte aufzuklären und zu informieren. Hierzu gehören u.a. die Impressumspflichten sowie die Widerrufsbelehrung. Diese verbraucherrechtlichen Schutzvorschriften sind von jedem gewerbsmäßig handelnden Online-Händler einzuhalten, sonst kann er z. B. von Wettbewerbern abgemahnt werden.
Eine Einbettung der verbraucherrechtlichen Informationen in die AGB ist meist nicht sinnvoll, da diese Informationen dem Verbraucher bereits vor Vertragsschluss bekannt sein müssen. Durch die Gestaltungen der Internetseiten sind AGB jedoch nicht immer für den Verbraucher “ins Auge springend“, so dass die verbraucherrechtlichen Informationen separat und ohne weiteres erkennbar auf der Internetseite platziert werden sollten.
Quelle: WBE-LAW vom 19.04.2008
Full post as published by Handakte WebLAWg on April 20, 2008 (boomark / email).

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