ADVERTISEMENT



Google       

Home -> Law Blog Directory -> International Law Blogs -> Handakte WebLAWg

OR PHONE (866) 635-1838 for Bankruptcy Help, (866) 635-6190 for Divorce,
(866) 635-2689 for Personal Injury or (866) 635-9402 for Criminal Defense

Find a Local Lawyer

Bankruptcy (866) 635-1838
Divorce (866) 635-6190
Personal Injury (866) 635-2689
Criminal Defense (866) 635-9402

Bookmark

International Law

: Handakte WebLAWg

Keine Pflicht zur Verwendung von AGB

By Handakte

ADVERTISEMENTS

Gerade für Online-Händler stellen die gesetzlichen Anforderungen an den Handel ein Hindernis dar, dass durch viele im Internet verbreitete Halbwahrheiten stetig größer wird.

Umso wichtiger erscheint die Aufklärung zu diesem Thema. So sind Online-Händler, auch wenn sie die Unternehmereigenschaft des § 14 BGB erfüllen, nicht dazu verpflichtet, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu verwenden. Bei den AGB handelt es sich um für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die den Abschluss von Kaufverträgen detailliert regeln. Oft ist die Verwendung von AGB zwar anzuraten, eine gesetzliche Pflicht besteht jedoch nicht.

Zu unterscheiden sind die AGB aber von den gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen, nach denen der Online-Händler per Gesetz dazu verpflichtet ist den Verbraucher über seine ihm zustehenden Rechte aufzuklären und zu informieren. Hierzu gehören u.a. die Impressumspflichten sowie die Widerrufsbelehrung. Diese verbraucherrechtlichen Schutzvorschriften sind von jedem gewerbsmäßig handelnden Online-Händler einzuhalten, sonst kann er z. B. von Wettbewerbern abgemahnt werden.

Eine Einbettung der verbraucherrechtlichen Informationen in die AGB ist meist nicht sinnvoll, da diese Informationen dem Verbraucher bereits vor Vertragsschluss bekannt sein müssen. Durch die Gestaltungen der Internetseiten sind AGB jedoch nicht immer für den Verbraucher “ins Auge springend“, so dass die verbraucherrechtlichen Informationen separat und ohne weiteres erkennbar auf der Internetseite platziert werden sollten.

Quelle: WBE-LAW vom 19.04.2008

Full post as published by Handakte WebLAWg on April 20, 2008 (boomark / email).

Bloggers, promote your law blog by nominating your blog for inclusion in USLaw.com's Law Blog Directory and RSS Reader. Benefits described.
Related Searches

























































































































US Law
#1 Online Legal Resource













Your Blog Subscriptions
Subscribe to blogs

10,000+ Law Job Listings
Lawyer . Police . Paralegal . Etc
Earn a law-related degree
Are you the author of this blog? Adding USLaw.com to your Blogroll increases relevance. You qualify to display a USLaw Network badge.
Suggest changes to this blog's description or nominate another for inclusion. Register for updates.


Practice Area
Zip Code:

Contact a Lawyer Now!






0.0139 secs (new cache)