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Heftiger Streit um ZPO-Novelle zum prozessualen Selbstbehalt

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Im Gefechtsnebel der Atompolitik und in der Götterdämmerung im Ludwig-Dehler-Haus geht eine Grande dame der FDP ihren Weg und hält das Fähnlein der Liberalen als Bürgerrechts- und Rechtsschutzpartei hoch.

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat heute vorab ein Arbeitspapier der Justizministerkonferenz der Länder vorgestellt, wonach in der Zivilprozessordnung ein allgemeiner Selbstbehalt des Klägers für Leistungsklagen eingeführt werden soll und an dieser Vorlage kein gutes Haar gelassen:
Was die Justizminister der Länder hier erarbeiten, steht im Widerspruch zu den Justizgrundrechten der Verfassung. Eine Grundgesetzänderung, nur um die Haushalte zu entlasten, ist mit mir nicht machbar."

Im Justizministerium Sachsen-Anhalts, das 2011 den Vorsitz der JuMiKo hat, wurde Verärgerung darüber geäußert, dass das Papier vor der Frühjahrskonferenz in Halle/Saale im Mai 2011 vorab an die Öffentlichkeit geraten ist. Ein Sprecher von Ministerin Angela Kolb (SPD) erklärte:
Dass gerade die Bundesjustizministerin diese Pläne jetzt ausplaudert, dürfte parteipolitischen Erwägungen geschuldet sein. Die Justizministerkonferenz der Länder hat sich auf Sachpolitik zu beschränken. Zur Sache kann ich Ihnen sagen: Noch handelt es sich um eine unverbindliche Arbeitsgrundlage, die allerdings schon weit gediehen ist.
Durch einen Selbstbehalt für den Kläger wird auch im Zivilprozess umgesetzt, was im Vertragsrecht der Versicherungen und in der gesetzlichen Krankenversicherung längst Standard ist. Der Verbraucher ist derartige Regelungen gewöhnt. Wenn er rechtsschutzversichert ist, zahlt er dort 300 Euro selbst, bei Gericht bekommt er alles für ein paar Gebühren."

Niedersachsens Finanzminister Möllring (CDU) begrüßte die Pläne und erklärte, die Justizhaushalte würden schon durch einen Selbstbehalt des Klägers von 150 Euro in einer Größenordnung von 1,2 Milliarden Euro bundesweit entlastet, weil eine ganz erhebliche Zahl der derzeit anhängig gemachten Klagen gar nicht erhoben würde. Alternativ zu einem Selbstbehalt seien die Gerichtsgebühren generell spürbar zu erhöhen, wodurch aber der gewünschte Entlastungseffekt der Gerichtsbarkeiten nicht entstehe.
Sein Kollege, Justizminister Busemann (CDU) hebt hervor, dass die Qualität der Rechtsprechung steige:
"Es ist landläufig bekannt, dass man 80 Prozent seiner Arbeitszeit damit zubringt, 20 Prozent der Ergebnisse zu erreichen und umgekehrt. Wir wollen, dass sich die Justiz auf die wirklich wichtigen Verfahren konzentriert und Querulanten davon abhalten, wegen Kleinstforderungen die Gerichte in Anspruch zu nehmen. Sie müssen im Zweifelsfall auch für 15,00 Euro Streitwert drei Zeugen hören. Dem wollen wir einen Riegel vorschieben. Wir denken deshalb auch über einen Klagefreiheitsrabatt nach. Wenn Sie einmal im Leben Ihren Reiseveranstalter in Anspruch nehmen wollen, bekommen Sie den Rechtsstreit für eine einfache Gebühr. Wenn Sie dagegen jeden Monat 8,70 Euro einklagen, müssen Sie einen Teil dieser Forderungen eben selbst tragen. Auch im Bereich der Sozialgerichte haben wir eine Klageflut gegen Hartz-IV-Bescheide. Niedersachsen wird deshalb vorschlagen, den Selbstbehalt auch im Sozialgerichtsgesetz zu verankern."

Den Selbstbehalt nannte er alternativlos. Die erforderlichen Regelungen seien aber derzeit noch in Abstimmung und sollten im Mai erstmals gemeinsam erörtert werden. Vertreter der Kirchen und Wohlfahrtsverbände kündigten an, im Falle eines sozialgerichtlichen Selbstbehalts die Regelsätze erneut zum Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde zu machen. Rechtschutz gegen Leistungsbescheide gehöre für Leistungsempfänger zum täglichen Lebensbedarf.

Seitens des Deutschen Industrie- und Handelskammertags wurde mitgeteilt, die Pläne müssten sich auf Privatkläger beschränken. Industrie und Handwerk seien laufend darauf angewiesen, Honorare und Vertragsentgelte einzuklagen und dürften hierdurch nicht weiter belastet werden. "Das Handwerk geht am Stock", sagte Präsident Hans Heinrich Driftmann, "wenn Sie jetzt jedem Betrieb einen Teil seiner Forderung selbst aufdrücken wollen, werden die Auftraggeber die Rechnungen um genau diesen Betrag kürzen und der Handwerksbetrieb bleibt darauf sitzen." Im Bereich der Werkmängelgewährleistung werde ein Selbstbehalt aber begrüßt. Die Belastungen des Handwerks könnten auch durch eine Gerichtsgebührenpauschale ("Klagenflatrate") aufgefangen werden. Diese dürfe dann aber wiederum nicht Querulanten angeboten werden.
Nordrhein-Westfalens ehemalige Justizministerin Müller-Piepenkötter äußerte Verständnis für die Kritik der Bundesjustizministerin, hielt aber eine Änderung von Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz für machbar. Allerdings müsse wohl die Verfassungsbeschwerde weiter selbstbehaltsfrei zulässig sein. Das dürfte Gerhart Baum und Burkhard Hirsch (beide FDP) gelegen kommen, die bereits Verfassungsbeschwerden gegen Änderungen der Prozessordnungen ankündigten.

Full post as published by jurabilis - German bLAWg from Berlin. on April 01, 2011 (boomark / email).

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