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International Law
: LAWgicalWir haben keine neuen Anweisungen - das neue PAuswG in der Praxis
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Seit zwei Wochen gibt es ihn nun, den neuen Personalausweis. Zwar hat den "neuen" noch kaum jemand. Was wir aber sehr wohl haben ist eine neue Version des Personalausweisgesetzes. In § 1 PAuswG steht nun ... Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung.
In der letzten Woche war ich zu Gast bei Deutschlands höchstem Gericht in Karlsruhe und natürlich machten die Beamten der Bundespolizei an der Pforte das, was sie auch in der Vergangenheit praktiziert haben: Sie behielten meinen Personalausweis ein im Tausch gegen einen Besucherausweis. Nun mag die Bundespolizei zu den "zur Identitätsfeststellung berechtigten Behörden" gehören - doch wird mein Ausweis an der Pforte eines Gerichts bzw. Organs der Judikative zwar zur Identitätsfeststellung eingesehen - aber muss ich nach dieser Vorschrift den Gewahrsam auch über die reine Identitätsfeststellung hinaus aufgeben? Eigentlich dient die Verwahrung des Ausweises doch nur dazu, sicherzustellen, dass die Besucherausweise zurückgegeben werden. Eine Erfassung der sich im Hause befindlichen Besucher ließe sich sicher auch anders realisieren.
Nun habe ich im konkreten Einzelfall zwar keine ernsthaften Bedenken, dass die Beamten der Bundespolizei Schindluder mit meinem Personalausweis treiben (zumal es sich um ein abgelaufenes altes Modell handelt) - aber mich hat doch einmal interessiert, wie man denn das mit der Hinterlegung von Personalausweisen im Hinblick auf die neue Fassung des § 1 PAusW in Zukunft handhaben wolle. Auf Nachfrage gaben mir die netten Herrn in Grün sehr freundlich Auskunft, dass man keine Kenntnis von dieser Änderung habe. Man habe bisher keinerlei geänderte Anweisungen erhalten und werde daher bis auf weiteres so verfahren wie bisher.
Die Bundesregierung bemüht sich im Moment sehr, im Zusammenhang mit dem neuen Personalausweis eine Sicherheitsphilosophie in der Bevölkerung zu etablieren, wonach der Bürger selbst für die Sicherheit seiner "elektronischen Identität" verantwortlich ist. Sollten da nicht gerade (Bundes-)Polizeibehörden Vorreiter sein und diese Philosophie in die Praxis umsetzen?
Nachtrag: Auch Udo Vetter berichtet heute von Diskussionen an der Gefängnispforte bezüglich der Hinterlegung des Personalausweises.
Full post as published by LAWgical on November 17, 2010 (boomark / email).
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