Home -> Law Blog Directory -> International Law Blogs -> LAWgical
(866) 635-2689 for Personal Injury or (866) 635-9402 for Criminal Defense
Find a Local Lawyer
Divorce (866) 635-6190
Personal Injury (866) 635-2689
Criminal Defense (866) 635-9402
International Law
: LAWgicala2n: Getting paid for Creative Commons licensed content - Sounds weird?
Als solcher Bedenkträger saß auch Stefan Wieduwilt im Panel. Als Verwerter findet er Creative Commons-Lizenzen zwar grundsätzlich gut, hat aber seine Probleme mit der Definition des Begriffs des kommerziellen Gebrauchs. Dem pflichtete Volker Tripp bei. Er sieht aber Ansätze einer Lösung dieses Problem durch die Auslagerung der Konturgebung auf die gestern vorgestellte Creative Commons Collecting Society und die dort vorgesehene Schiedsstelle. Auch die Problematik der Einzelfalllizierung wurde beleuchtet. Soweit der Künstler hier die Kontrolle über sein Werk behält, was von den Künstlern im Panel überwiegend positiv bewertet wurde, steht dem eine unüberschaubare Zahl von Lizenzierungsvorgängen für die geschäftsmäßig agierenden Verwerter gegenüber. Auch hier kann nach Ansicht von Volker Tripp eine Verwertungsgesellschaft ein One-Stop-Shop und damit eine Vereinfachung der Verfügbarkeit CC-lizenzierter Musik fördern. Insbesondere Zoe Leela forderte nachdrücklich, die Einrichtung einer solchen Verwertungsgesellschaft für CC-Content, da sie die Künstler bei der Rausgabe ihrer Kunst gerade nicht frei, sondern schutzbedürftig sieht. Auch diesen Schutz kann nach ihrem Dafürhalten eine Verwertungsgesellschaft leisten.
Einen anderen Ansatz vertrat Danny Bruder. Er ist als Künstler der Meinung, dass zwar die Produktion von Kunst bezahlt werden müsse, danach aber das Kunstwerk der Allgemeinheit zum Konsum und insbesondere zur Weiterentwicklung zu überlassen ist. Insoweit müsse bedacht werden, dass eine Weiterentwicklung ohne Rückgriff auf Bekanntes nicht denkbar ist und ihm persönlich eine Bezahlung der Zweit-, Dritt- und Viertverwertung widerstrebt. Gleichwohl wurde in dem von Wolfgang Senges moderierten Panel herausgearbeitet, dass die Lizenzierung unter Creative Commons die Erzielung von Einnahmen gerade nicht ausschließt. Wenn auch die Diskussion zeitweilig im Hinblick auf die Creative Commons zugrunde liegende Idee diffus wurde, kam zum Ausdruck, dass der kommerzielle Erfolg eines Werke unter CC-Lizenz nicht anders als auch unter Zugrundelegung anderer Geschäftsmodelle nur durch harte Arbeit erreicht werden kann. Insoweit würde auch eine Verwertungsgesellschaft nicht dazu führen, dass Einnahmen bloß umverteilt würden.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass insbesondere die Entkriminalisierung der eigenen Fans wesentlicher Antrieb gerade für junge Künstler ist, auf eine CC-Lizenzierung zurückzugreifen. Hinzu tritt die leichtere Verfügbarkeit und damit größere Verbreitung der eigenen Kunst im privaten Bereich. Gleichwohl schließt dies gerade nicht aus, durch Lizenzierung des Werkgebrauchs zu entgeltlichen Zwecken, selbst eine Beteiligung am kommerziellen Erfolg der eigenen Kunst zu erlangen.
Full post as published by LAWgical on September 07, 2010 (boomark / email).
Pre-paid Leagal Services
What are Prepaid Legal Benefit Plans
International Creative Management, Inc
TV Writers Settle First of 23 Class Actions for $4.5 Million
Third Party Mobile Content Charges Settlement
Third Party Mobile Content Charges Class Action Settlement
Lip Gloss Keychains
for Lead Content
Department of Education Fraud
$4.25 million settlement to be paid in whistleblower lawsuit.
Teachers Paid
LA School District pays 8% interest to teachers for payroll problems.
Paul McCartney
$96 million paid out as divorce settlement.

Creative Commons releases LiveContent 2.0
Working With Publishers and Creative Commons
Change.gov: Creative Commons Is Not A Copyright
FrostWires Creative Commons Focus
Contribute to our open database of educational projects
Doctorow's CC licensed book, Little Brother, now at 4 weeks on NYT Bestseller List








