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International Law
: Blickpunkt Recht & SteuernBankenaufsicht und Indexzertifikate
By RA Meisen
Nicht alle Finanzgeschäfte unterliegen der Bankenaufsicht. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Aufhebung zweier bankaufsichtsrechtlicher Verfügungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bestätigt. Die Bundesanstalt hatte die Tätigkeit der Klägerin, einer Aktiengesellschaft, als erlaubnispflichtiges Bankgeschäft eingestuft und wegen fehlender Erlaubnis untersagt.
Die Klägerin begibt gegen Zahlung bestimmter Beträge sog. Indexzertifikate an das interessierte Publikum, welche den Anspruch des Inhabers gegen den Emittenten auf Zahlung eines Geldbetrages verbriefen, dessen Höhe vom Stand des zugrunde liegenden Index am Ende der Laufzeit abhängt. Sie legt das Geld der Inhaber der Indexzertifikate im eigenen Namen und auf eigene Rechnung in Finanzinstrumenten wie Aktien und Aktienderivate, Währungsoptionen und Währungsfutures an und ermittelt den Index aus der Wertentwicklung dieser Anlagen.
Wie bereits die Vorinstanzen hat auch das Bundesverwaltungsgericht darin keines der im Kreditwesengesetz umschriebenen Bankgeschäfte gesehen, insbesondere kein Finanzkommissionsgeschäft. Es bleibt daher in erster Linie Aufgabe des anlegenden Publikums, Erfolge und Risiken des Geschäftsmodells abzuschätzen.
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27. Februar 2008 - G 6 C 11.07
Full post as published by Blickpunkt Recht & Steuern on March 14, 2008 (boomark / email).









