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International Law
: LAWgicalzeno.org und Creative Commons
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Der Erwerb der "Digitalen Bibliothek" durch die SUB Göttingen (wir berichteten) stößt auf ein ungeahntes Echo. Kritiker aus der Open Source-Gemeinde malen in düsteren Farben aus, das Textgrid-Konsortium beabsichtige, Lizenzen für gemeinfreie Werke, die in der zeno.org-Datenbank enthalten sind, vergeben zu wollen. Diese Kritik basiert jedoch offenkundig auf mangelnden juristischen Kenntnissen und partieller Wahrnehmung der Inhalte der Datenbank. Darin sind nämlich nicht nur die gemeinfreien Werke enthalten, die auch künftig ohne jede Hürde für jedermann zugänglich und nutzbar sein werden, sondern eine Reihe von dem strikten Urheberrechts- und Leistungsschutzregime des deutschen Urheberrechtsgesetzes unterfallenden Mehrwerten. Eben jene Mehrwerte - und nur diese (!) - sollen künftig einem breiten Publikum unter einer CC-Lizenz zugänglich gemacht werden. Die übrigen Inhalte bleiben wie heute frei. Zuzugestehen ist allerdings - so Frau Dr. Neuroth von der SUB Göttingen telefonisch -, dass die Pressemitteilung vom 01.12.2009 dies offensichtlich nicht klar genug zum Ausdruck bringt.Die Verwendung von Creative Commons-Lizenzen ist dabei darauf zurückzuführen, dass Textgrid versucht, Mehrwerte, die heute aufgrund bestehenden urheber- und leistungsschutzrechtlichen Schutzes von Gesetzes wegen nicht ohne Überwindung von hohen Hürden genutzt werden können, in Ansehung des Bedürfnisses der Wissenschaft nach möglichst ungehindertem Zugang zur Information zur Verfügung zu stellen und dabei den insbesondere von Open Source-Kritikern geäußerten Bedenken, ein Dritter könnte sich ihre Arbeit aneignen und wirtschaflichen Profit daraus schlagen, Rechnung zu tragen. Eine kommerzielle Verwertung der innerhalb des Verbundes auch künftig entstehenden Mehrwerte wird nur im Einzelfall und nach vorheriger ausdrücklicher Erlaubnis des Rechteinhabers zu erlaubt werden, um dessen angemessene Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg seiner Arbeit sicherzustellen.
Es bleibt zu hoffen, dass die Diskussion die sachliche Ebene nicht verlässt und sowohl das Lager der Vertreter der reinen Open Source-Lehre sowie die Befürworter der Durchsetzung des strikten Urheberrechts- und Leistungsschutzes sich hier aufeinander zu bewegen, um einen für alle Beteiligten gangbaren Weg zu finden und zu beschreiten. Immerhin erlauben die Rechteinhaber einen Abbau der bestehenden hohen Hürden, ohne gleisam sich aller Möglichkeiten einer Einwirkung auf ihr Werk zu entäußern und insbesondere eine Verwertung außerhalb der höheren Zwecken dienenden Wissenschaft völlig auszuschließen. Ein dies ermöglichendes Lizenzmodell ist derzeit nur mit Creative Commons leicht realisierbar - eben SOME RIGHTS RESERVED in seiner reinsten Form.
Full post as published by LAWgical on December 05, 2009 (boomark / email).
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