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3 Strikes and you are out

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Naja, manchmal produziert mein Job auch nützliche Nebenprodukte. Als ich vor ein paar Monaten in France-Inter hörte, wie die französische Musikindustrie sich die nächste Generation der Kundenverfolgung vorstellt, dachte ich, dass sei eine französische Besonderheit. Wie üblich, wird ein Gesetz erlassen um alle zu beruhigen. Die zur Umsetzung notwendigen Ausführungsdekrete dagegen werden für bald versprochen, wobei bald nach dem griechischen Kalender berechnet wird. Sie kommen also nie und das Gesetz verschwindet irgendwann in der Bedeutungslosigkeit. Sehr schlau.

In diesem France-Inter Streitgespräch sprach sich die Musikindustrie dafür aus, dass Provider ihre Nutzer nach Hinweis bei file-sharing warnen. Nach der dritten Warnung muss der Nutzer abgeklemmt werden. Gleichzeitig wird mit anfänglich geringen Pauschalstrafen (90? für den ersten Verstoß) gearbeitet.

Nun exportiert Frankreich diese Lösung nach Europa. Dazu wird ausgerechnet die von der Kommission aufgelegte Telecom Package missbraucht, um diese Lösung Huckepack drauf zu satteln. Die Telecom Package enthält sehr viele sehr nützliche Vorschriften zu Universaldienst, Kundenschutz und Behindertenzugang. MEP Malcolm Harbour verfasste einen Report. Das Parlament hat über 200 Änderungen in das Komitee für Binnenmarkt und Industrie eingebracht. Die von Harbour vorgeschlagene Fassung wurde jetzt angenommen. Dabei wurden insbesondere die Verpflichtungen der Provider erheblich verschärft. Als Beispiel sei hier nur der Änderungsantrag 173 erwähnt:

6d. Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass Teilnehmerverträge ein System von Warnungen und Sanktionen vorsehen, die gegen den Teilnehmer vollstreckt werden, wenn sein Anschluss für rechtswidrige Zwecke genutzt wird.


Damit stellen sich nun folgende Probleme, die nicht ohne rechtsstaatliche Brisanz sind:

Die Musikindustrie ist wiederholt mit Prozessen gescheitert, weil ihre Beweisfindung nicht den rechtlichen Anforderungen entsprach. Zu erwähnen sei hier der erste Fall in Kanada, aber auch deutsche Richter haben schon wegen schlampiger oder rechtsstaatlich zweifelhafter Recherche eine Klage verworfen.

Nun ist da niemand mehr, der die Beweisaufnahme überprüfen wird, denn der Nutzer wird nach drei Warnungen einfach abgeklemmt. Wenn jemand nun, wie ich, P2P Protokolle aus Interesse verfolgt und seine Linux Updates mit bittorrent herunterlädt und diese Updates auch noch liegen lässt, damit andere auch laden können, dann kann es mir passieren, dass man mich warnt und abklemmt.

Hier kommt das Timing ins Spiel, das eine de-facto Vorverurteilung bedeutet und zu einer erheblichen Einschüchterung der Nutzer führen wird. Denn jetzt wird der Spiess umgedreht. Das Web und der Internet-Anschluss sind für viele Leute zur beruflichen Grundlage geworden. Klemmt man solche Leute für 6 Monate ab, bis geklärt ist, ob die Maßnahme berechtigt war, dann ist ein erheblicher Schaden entstanden. Fraglich ist auch, ob nun der Anschlussinhaber beweisen muss, dass er gerade keine rechtswidrigen Nutzungen vorgenommen hat. Das kann sehr schwierig werden. Kombiniert man das nun mit der Diskussion um die offenen HotSpots bei Enrico und Jochen, dann sieht die Zukunft des Netzes weniger rosig aus. Denn ein wesentlicher sozialer Aspekt wird erschwert: Man ist bereit eigene Ressourcen frei zur Verfügung zu stellen, weil man alles letztlich vielfach zurück erhält. Damit wird die Grundstruktur des Netzes durch das Gesetz weiter kommerzialisiert und die Innovationskraft durch Spielen weiter beeinträchtigt.

Ich stelle mir auch die Frage nach der Rechtsstaatlichkeit einer solchen Lösung, denn ohne Verfahren werden Private dazu verpflichtet andere Private zugunsten Dritter zu sanktionieren. Darüber hinaus wird die Diskussion sicherlich auch das Telekommunikationsgeheimnis betreffen. Innovativ könnte man darüber nachdenken ob das vom BVerfG angenomme Recht auf Integrität informationstechnischer Systeme eben auch die Integrität der Netzanbindung erfasst (Network neutrality), denn die Grenzen von Desktop und Netzwerk werden an Unschärfe nur gewinnen: Web 2.0 war erst der Anfang.

Full post as published by LAWgical on July 15, 2008 (boomark / email).

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