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International Law
: Blickpunkt Recht & SteuernZimt ist Medizin!
By Udo Meisen
Kapseln mit Zimtextrakt, denen eine blutzuckersenkende Wirkung zugeschrieben wird, sind Arzneimittel. Nachdem dies das Oberlandesgericht Hamm in einem Wettbewerbsrechtlichen Verfahren bereits vor einem Jahr entschieden hatte, fällte jetzt das Verwaltungsgericht Minden in einem arzneimittelrechtlichen Verfahren die gleiche Entscheidung und wies damit die Klage einer solche Kapseln herstellenden und vertreibenden Firma aus Gütersloh ab. Dieser war von der Bezirksregierung Detmold das Inverkehrbringen des Präparats ohne arzneimittelrechtliche Zulassung untersagt worden.
Die Kammer sah das Produkt aus zwei Gründen als Arzneimittel an: Zum einen sei es wegen seiner Präsentation (arzneimitteltypische Verpackung, Vertrieb ausschließlich in Apotheken und Werbung, die sich an Personen mit Diabetes mellitus Typ II richtet) als Arzneimittel zu qualifizieren. Zum anderen habe das Präparat nach den vorgelegten Gutachten bei Personen mit dieser Erkrankung tatsächlich eine blutzuckersenkende Wirkung, die auch “arzneilich” sei. Ohne arzneimittelrechtliche Zulassung dürfe es nicht verkauft werden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Klägerin kann gegen das Urteil die Zulassung der Berufung beantragen, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheidet.
Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 14. Mai 2008 - 7 K 727/06
Full post as published by Blickpunkt Recht & Steuern on June 05, 2008 (boomark / email).

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