Home -> Law Blog Directory -> International Law Blogs -> Blickpunkt Recht & Steuern
(866) 635-2689 for Personal Injury or (866) 635-9402 for Criminal Defense
Find a Local Lawyer
Divorce (866) 635-6190
Personal Injury (866) 635-2689
Criminal Defense (866) 635-9402
International Law
: Blickpunkt Recht & SteuernRechnungsanforderungen beim Vorsteuerabzug
By RA Meisen
Der Bundesfinanzhof hat jetzt entschieden, dass zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnungen grundsätzlich den richtigen Namen (Firma) und die richtige Adresse des leistenden Unternehmers angeben müssen. Der sog. Sofortabzug der Vorsteuer gebiete es, dass der Finanzverwaltung eine leicht nachprüfbare Feststellung des leistenden Unternehmers ermöglicht werde.
Der BFH hatte bisher nur in Fällen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) entschieden, dass der Abzug der in der Rechnung der GmbH ausgewiesenen Umsatzsteuer nur möglich sei, wenn der in der Rechnung angegebene Sitz der GmbH bei Ausführung der Leistung und bei Rechnungstellung tatsächlich bestanden habe. Der Unternehmer, der den Vorsteuerabzug begehre, trage die Feststellungslast dafür, dass der in der Rechung angegebene Sitz des leistenden Unternehmers tatsächlich bestanden habe, weil für ihn eine Obliegenheit bestehe, sich über die Richtigkeit der Angaben in der Rechnung zu vergewissern.
Mit dem jetzigen Urteil werden diese Anforderungen auf alle Unternehmer - unabhängig von der Rechtsform, in der sie ihr Unternehmen betreiben - erstreckt.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 6. Dezember 2007 - V R 61/05
Full post as published by Blickpunkt Recht & Steuern on April 09, 2008 (boomark / email).

E-Commerce Serie Teil (7): Besonderheiten beim Verkauf von speziellen Waren im Internet
Würzburger Stadtbibliothek feiert ersten Platz beim BIX
Wenn ein Vater Zweifel hat, werden Kinder die Distanz spüren
Was ist erlaubt beim File-Sharing
Train the Trainer beim Vorlesen









