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International Law
: Blickpunkt Recht & SteuernKeine Ausfuhrerstattung bei falschem Anmelder
By RA Meisen
Der Inhaber der Ausfuhrlizenz muss zur Begründung seines Erstattungsanspruchs die Erzeugnisse ausführen und für diese eine Ausfuhranmeldung für Erstattungszwecke abgeben. Hat eine andere Person als der Inhaber der Ausfuhrlizenz die Ausfuhranmeldung abgegeben, kann diese weder nach Art. 65 ZK noch nach Art. 78 ZK dahin berichtigt werden, dass der Inhaber der Ausfuhrlizenz als Ausführer eingetragen wird.
Das Ausfuhrzollamt kann sich grundsätzlich darauf verlassen, dass derjenige Ausführer sein soll, der in Feld 2 der Ausfuhranmeldung angegeben ist.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 12. Februar 2008 - VII R 26/05
Full post as published by Blickpunkt Recht & Steuern on April 02, 2008 (boomark / email).

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